AGB

  1. Aufnahmevoraussetzung
    Kinder unter 18 Jahren bedarf es der schriftlichen Einwilligung eines Elternteils.
  2. Unterrichtserteilung/Unterrichtszeiten/Ferien/Feiertage
    Lehrstoff und Unterricht  wird durch eine(n) Theaterpädagogin (-en), ggf. dessen Vertreter, vermittelt und erteilt. Der Unterricht findet an unterschiedlichen Daten, ggf. an unterschiedlichen Orten und unterschiedlich lang statt.
  3. Unterrichtsausfall
    Durch Krankheit von Lehrern oder aus sonstigen zu vertretenden Gründen ausgefallene Stunden werden nach Möglichkeit nachgeholt. Aufgrund des Eigenverschuldens von Schülern versäumte Workshops o.ä.  wird weder rückvergütet noch nachgeholt.
  4. Auflösung und Änderung von Kursen/Mindestteilnehmerzahl
    Mira Deuster Theater Tanz behält sich das Recht vor, Kurse aufzulösen und mit anderen Kursen zusammenzulegen, sofern die angegebene Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. In diesem Fall werden zusätzlich nach Möglichkeit Ausweichkurse angeboten.
  5. Gebühren/Vertragslaufzeit/Vertragsverlängerung/Kündigung
    Die  Bezahlung der Kurse/Workshops/Seminare sind unterschiedlich geregelt.
  6. Haftung/Versicherung
    Für Weges-Unfälle und in den angemieteten Unterrichtsräumen durch Mira Deuster Theater Tanz, sowie für Verlust von Kleidung oder Wertgegenständen, übernimmt Mira Deuster Theater Tanz keine Haftung. Für durch Kursteilnehmer entstandene Sachschäden in den angemieteten Räumlichkeiten der abgehaltenen Unterrichtstunden tritt die Haftpflichtversicherung der betroffenen Person in Kraft. Alle Teilnehmer besuchen den Unterricht auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für Besuch Dritter im Unterricht
  7. Einverständniserklärung
    Im Rahmen der eigenen PR für Mira Deuster Theater Tanz können gelegentlich durch Mira Deuster oder einen Fotografen während der Kurse/Workshops/Seminare/Aufführungen/Proben Fotoaufnahmen gemacht werden. Die mögliche Veröffentlichung des Fotomaterials auf der Homepage bzw. der Facebookseite von Mira Deuster bzw. Mira Deuster Theater Tanz , sowie auf hauseigenen Flyern bzw. Plakaten – also Werbung allgemein – wird hiermit ausdrücklich genehmigt. Sofern diese Veröffentlichung nicht gewünscht wird, bedarf es eines besonderen schriftlichen Hinweises durch die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers, bzw. des volljährigen Teilnehmers selbst.
  8. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Unterrichtsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für vertragliche Lücken.

Stand: November 2015